Mit Inanspruchnahme dieser Elektroladestation akzeptiert der Nutzer gegenständliche Nutzungsbedingungen. (Stand: 12/2022)

 

Allgemeine Bestimmungen

Derzeit stehen 6 Stück Elektroladestationen Type Alven Eve in der Tiefgarage des Shopping Centers ZIMBAPARK zur Verfügung. Eine Nutzung der Elektroladestationen ist ausschließlich privaten Kunden des ZIMBAPARK für die Aufladung elektrobetriebener ein- und mehrspuriger Fahrzeugen während ihres Aufenthalts im ZIMBAPARK gestattet. Den Anweisungen des Personals des ZIMBAPARK sowie deren Erfüllungsgehilfen ist jederzeit Folge zu leisten.

Sicherheitsvorkehrungen

Die Elektroladestationen entsprechen den zum Zeitpunkt der Errichtung 04/2022 gültigen Sicherheitsvorschriften. Die Elektroladestationen wurden von einer Fachfirma installiert und sind CE zertifiziert. Der Service der Elektroladestationen ist ausschließlich technisch einwandfreien Fahrzeugen vorbehalten. Der Nutzer verpflichtet sich, alle Sicherheitsvorkehrungen zu beachten und vorzunehmen, wie beispielsweise die Kabelverbindung so herzustellen, dass etwaige Behinderungs- und Verletzungsgefahr Dritter hintangehalten werden. Fehler und Schäden an den Elektroladestationen sind unverzüglich am Besucher-Service oder dem Wachpersonal mitzuteilen.

Art und Dauer der Nutzung

Die Benutzung der Elektroladestationen ist kostenpflichtig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Nutzung der Elektroladestationen. ZIMBAPARK behält sich das Recht vor, die Stromverfügbarkeit jederzeit ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen, technisch zu verändern oder ganz aufzulassen. Seitens ZIMBAPARK wird kein Ladekabel zur Verfügung gestellt. Der Nutzer hat ein von ihm/ihr beigebrachtes technisch einwandfreies und passendes Ladekabel zu verwenden. Für die Nutzung der Elektroladestationen sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Abstellplätze zu benutzen. Diese dürfen nur während des Ladevorgangs und während der Dauer des Aufenthalts im ZIMBAPARK genutzt werden. Die Elektroladestationen sind ausschließlich für die gelegentliche Benutzung bestimmt. Eine andauernde Nutzung z.B. durch Anwohner oder eine gewerbliche Nutzung sind nicht gestattet. ZIMAPARK kommt das Recht zu, einzelne Personen oder Fahrzeuge von dem Angebot auszuschließen. Bei einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen behält sich ZIMBAPARK das Recht vor, auf Kosten des Fahrzeughalters eine Besitzstörungsklage einzubringen sowie das jeweilige Fahrzeug entfernen zu lassen.

Haftungsausschluss

Die Benutzung der Elektroladestationen erfolgt auf eigene Gefahr. Für aus der Benutzung resultierende Schäden
aller Art übernimmt der ZIMBAPARK keine wie auch immer geartete Haftung.

Verhalten im Brandfall

Im Brandfall ist unverzüglich der Feuermelder zu betätigen bzw. die Feuerwehr (122) unter Angabe des Brandortes-,
der Brandursache (Auto, Gebäude) der Anzahl der Verletzten und des eigenen Namens zu verständigen. Sofern notwendig und möglich sind gefährdete Personen zu warnen und hilflose Personen bzw. Verletzte zu evakuieren. Unter Beachtung der eigenen Sicherheit (Achtung Stromgefahr) sind Löschversuche mit einem geeigneten Feuerlöscher zu unternehmen. Andernfalls ist der Standort auf schnellstem Weg zu Fuß zu verlassen. Aufzüge dürfen im Brandfall nicht benützt werden. Im Übrigen gilt die Hausordnung sowie eine etwaige Garagenordnung des ZIMBAPARK.